Beitragsordnung 
(gemäß §4 der Satzung)
 
 
1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 10. des laufenden Monats fällig.
 
 
2. Höhe der Mitgliedsbeiträge:

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Mitgliedschaft in der jeweiligen Sparte:
 
   SparteTeilnehmerAusbildungszeit
in Minuten
monatlicher
Beitrag
monatlicher
ermäßigter Beitrag

   Solo maxi190132,00 €99,00 €
   Solo midi16096,00 €72,00 €
   Solo14578,00 €58,00 €
   Solo mini12556,50 €42,40 €
   Duo*24556,50 €42,40 €
   Gruppe*3 bis 54541,00 €30,75 €
   Gruppe mini22541,00 €30,75 €

* Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl von zwei Mitgliedern in der Sparte Duo und von zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Solo Mini. Bei verbleibenden zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Gruppe mini.
 
 
Für ein zweites Familienmitglied ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag um jeweils 25%. Dabei bezieht sich die Ermäßigung immer auf den niedrigsten Beitrag.
 
Für jedes 3. Familienmitglied ist die Mitgliedschaft in der Sparte Gruppe/Gruppe mini beitragsfrei.
Um dem Verein unnötige Kosten zu ersparen,wird die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung angestrebt.
 
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