Beitragsordnung
(gemäß §4 der
Satzung) |
1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 10. des laufenden Monats fällig.
2. Höhe der Mitgliedsbeiträge:
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet
sich nach der Mitgliedschaft in der jeweiligen Sparte:
Sparte | Teilnehmer | Ausbildungszeit in Minuten | monatlicher Beitrag | monatlicher ermäßigter Beitrag |
|
Solo maxi | 1 | 90 | 132,00 | 99,00 |
Solo midi | 1 | 60 | 96,00 | 72,00 |
Solo | 1 | 45 | 78,00 | 58,00 |
Solo mini | 1 | 25 | 56,50 | 42,40 |
Duo* | 2 | 45 | 56,50 | 42,40 |
Gruppe* | 3 bis 5 | 45 | 41,00 | 30,75 |
Gruppe mini | 2 | 25 | 41,00 | 30,75 |
|
* Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl von zwei Mitgliedern in der Sparte Duo und von zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt
automatisch der Wechsel in die Sparte Solo Mini. Bei verbleibenden zwei Mitgliedern in der Sparte Gruppe erfolgt automatisch der Wechsel in die Sparte Gruppe mini. |
|
Für ein zweites Familienmitglied ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag um jeweils 25%. Dabei bezieht sich die Ermäßigung immer auf den niedrigsten Beitrag.
Für jedes 3. Familienmitglied ist die Mitgliedschaft in der Sparte Gruppe/Gruppe mini beitragsfrei. Um dem Verein unnötige Kosten zu ersparen,wird die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung angestrebt.
.
|